Forschungszulage (FZulG)
Einfach & Schnell
Deutsche KMU & Grossunternehmen
Forschungs- und Entwicklungsprojekte
bis zu 1M Euro p.A.
Seit 2020 gibt es eine neue Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren führen:
Das Forschungszulagengesetz, kurz FZulG.
Mit dieser Förderung hat grundsätzlich jedes Unternehmen in Deutschland Anspruch auf einen Steuervorteil für entstandene und entstehende Aufwendungen für FuE (R&D).
Pro Unternehmen kann das FZulG jährliche Steuervorteile von bis zu 1 Million Euro bringen!
Die Forschungszulage (FZulG) und die damit verbundenen Steuervorteile gelten grundsätzlich für fast alle FuE-Projekte, die einer (zu entwickelnden) Innovation zugrunde liegen.
Man kann z.B. konkret und im weitesten Sinne denken an die (Neu- und Weiter-) Entwicklung von
(Software-)Systeme und Plattformen
Technologie
Rohstoffe und Materialien
Arzneimittel
Methodiken und Verfahren
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In Zusammenarbeit mit dem Team von 2M Beratung unkompliziert und sorglos eine Forschungszulage für Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte realisieren.
Von Anfang bis Realisierung
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Digital von Anfang an
Von Kommunikation bis Einreichung, bei 2M Beratung geht alles digital und mit minimalem Aufwand
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